Nachtrag gem. VOB Mittellohn / Kalkulationslohn / Verrechnungslohn (noch in Bearbeitung !)
Wie hoch ist IHR Kalkulationslohn für IHREN Auftrag ? Schätzen Sie mal, wieso denn schätzen, dass können Sie auch genau berechnen. Das ist Ihnen zu kompliziert und dauert Ihnen zu lange ? (Mit unserem App ist das sehr einfach und in wenigen Minuten ermittelt) Folgendes Problem stellt sich oft bei einer Bauablaufstörung, bzw. bei einer Störung und Baubeschleunigung: Ihre Urkalkulation gem. Formblatt 221 bzw. 222 sieht Zuschläge für Lohnzusatzkosten, Lohnnebenkosten etc. vor. Wie setzen sich diese zusammen, sind Überstunden enthalten, wie hoch ist der Polieranteil etc. ? Wie verändern sich diese, wenn Sie einen zusätzlichen Polier einsetzen müssen, Schichtbetrieb arbeiten, an Feiertagen arbeiten etc. ? In Ihrem Nachtrag setzen Sie höhere Zuschläge an, können diese jedoch nicht nachweisen. Der Nachtrag ist zum Scheitern verurteilt. Lösung: Sie ermitteln Ihren kalkulationslohn für den einzelnen Auftrag, dokumentieren die Kalkulation (bei unserem App mittels Screenshot) und fügen es Ihrer Urkalkulation an. Sind Sie gezwungen einen Nachtrag verfahren Sie genauso und beide Seiten (AG und AN) können dem folgen. Im unten angeführten Beispiel haben wir nur wenig geändert, 1 zusätzlicher Polier, Zweischicht und etwas mehr Wochenstunden. Dieses ergibt für den Gesamtauftrag (dieses hängt vom Zeitpunkt der Störung ab, hier Störung von Beginn an) und Nachtragleistung 6.000 Stunden á 0,4 je Stunde= 2.400,-. Das kommt Ihnen wenig vor ? Es dauerte nur wenige Minuten. In der Praxis ändern Sie doch oft viel umfangreicher, umso größer ist die Differenz.
Stellen wir zunächst das Formblatt 221 als Urkalkulation der Nachtragkalkulation gegenüber:

Personalzusammensetzung
 
Arbeitszeiten
 
Kostenaufteilung
 
Achtung !
Durch Bauablaufstörungen mit Bauzeitverlängerung können sich die Zuschläge für BGK und AGK erhöhen bzw. statt Zuschlägen die Kosten in Gesamthöhe. Hierzu gesonderte Ausführungen.
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